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In Österreich unterliegen die Bauordnungen und Förderungsvorschriften der Landesgesetzgebung, d.h. es gibt zahlreiche Gesetze und Verordnungen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt werden.
Da es schon beim Erwerb des Grundstücks, der Organisation des Bauvorhabens, den Einreichkriterien für Baubewilligungen und in Finanzierungsfragen eine Menge zu beachten gilt, ist eine sorgfältige und durchdachte Planung zu empfehlen. Sie sollten in jedem Fall Expertinnen/Experten (Baufirmen, Architekturbüros etc.) zu Rate ziehen und die Informationsmöglichkeiten Ihrer Gemeinde nutzen.
konsumentenfragen.at (→ BMASGPK)
Gemeinde Jungholz Jungholz 55 6691 Jungholz
T: +43 5676 8121 F: +43 5676 81212 gemeinde@jungholz.gv.at