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Medizinisch unterstützte Fortpflanzungen dürfen nur von zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Fachärztinnen/Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in eigens hierfür zugelassenen Krankenanstalten durchgeführt werden.
Eine Ausnahme besteht für medizinisch unterstützte Fortpflanzungen, die durch das Einbringen von Samenzellen in die Geschlechtsorgane einer Frau erfolgen. Diese Methode der medizinisch unterstützten Fortpflanzung darf auch in den Ordinationen von Fachärztinnen/Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe angewendet werden, sofern dabei der Samen des Ehegatten oder des Lebensgefährten verwendet wird.
§ 4 Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG)
Gemeinde JungholzJungholz 55 6691 Jungholz
T: +43 5676 8121F: +43 5676 81212gemeinde@jungholz.gv.at